Allgemeine Informationen zur Psychotherapiesitzung
Verschwiegenheitspflicht und Freiwilligkeit
Verschwiegenheitspflicht laut Psychotherapiegesetz § 15.:
(1) Der*die Psychotherapeut*in sowie seine*ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnissen verpflichtet.
Psychotherapie beruht auf Freiwilligkeit.
Erstkontakt
Der Erstkontakt erfolgt durch Ihre Kontaktaufnahme mit mir per E-Mail oder telefonisch. Wir vereinbaren Termin, Zeit und Dauer für die erste Therapiesitzung und es erfolgt ein erster kurzer Austausch über Ihre Gründe, Ihre Motivation und Ihre Erwartung, eine Psychotherapie zu beginnen.
Erstgespräch
Das persönliche Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Erstgespräch erkläre ich kurz die Therapiemethode und beantworte gerne Ihre Fragen, die sich daraus ergeben können. Wir besprechen die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen sowie Fragen zur Dauer der Psychotherapie aufgrund der vorliegenden Problematik. Außerdem werden die Rahmenbedingungen bezüglich Höhe des Honorars und Zahlungsmodus, Absage- und Urlaubsregelung und die mögliche Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzt*innen besprochen.
Folgesitzungen
In den folgenden Sitzungen erarbeiten wir aufgrund der Problemanalyse gemeinsam lösungsorientierte Maßnahmen. Die Aktivierung eigener Ressourcen, das Aufbrechen und Verstehen alter Verhaltensmuster und das Entdecken neuer Handlungs- und Erlebnismöglichkeit stehen u. a. im Fokus der gemeinsamen Arbeit in den einzelnen Sitzungen. Jeder psychotherapeutische Prozess durchläuft verschiedene Phasen und ist individuell.